Autor: Bernhard Holtmann
Gestern war ich bei einem Vortrag zum Thema Greening (mein dritter…). Die Experten der Landwirtschaftskammer erklärten die vierte Agrarreform.
In diesem und den noch folgenden Teilen (ich weiß nicht viele es werden), versuche ich das komplizierte Thema Greening einfach zu erklären. Außerdem gibt’s Tipps und Tricks, wie wir Bauern die Regeln der EU-Bürokraten und Politiker am Besten umsetzen können.
Die schlechte Nachricht vorweg: die Politiker haben eilig versprochen, mit dieser Reform Bürokratie abzubauen.
Aber was ist passiert? Laut Experten werden wir 20-30 % mehr Zeit benötigen, um die Anträge auszufüllen und uns eine Strategie zurechtzulegen was wir tun müssen, um die Greening-Prämie aufs Konto überwiesen zu bekommen.
Und worum geht‘s jetzt bei der Agrarreform?
Die jährliche Prämie wird ab 2015 in eine Basisprämie und eine grüne Prämie, dem sogenannten Greening aufgeteilt.
Die Basisprämie macht dabei 70 % – also ungefähr 180 € – und die Greening-Prämie 30 % (also ungefähr 85 €) der Gesamtprämie aus.
Wichtig ist: Basisprämie und Greening-Prämie können nur zusammen beantragt werden.
Genauso wichtig: werden die Greening-Auflagen nicht erfüllt, drohen schmerzhafte Kürzungen sowohl der Greening-Prämie als auch unter Umständen der Basisprämie.
Befreit vom Greening sind ökologische Betriebe, da man davon ausgeht, dass sie eh ökologisch arbeiten. Und Betriebe die unter bestimmte Betriebsgrößen fallen – dazu aber nachher mehr.
Wir haben drei Hauptregeln beim Greening:
- Grünlanderhaltung: es gilt ein Umbruchverbot für Grünland in ganz Deutschland
- Anbaudiversifizierung: Bauern müssen zwei bzw. drei verschiedene Kulturen auf ihrem Ackerland anbauen
- Ökologische Vorrangfläche: wir Landwirte müssen 5 % der Ackerfläche zu sogenannter ökologischer Vorrangfläche (öVF) machen
Kommen wir zum ersten Punkt: Grünlanderhaltung
Dauergrünland darf jetzt schon in vielen Bundesländern nicht umgepflügt werden. Diese Regelung wird auf ganz Deutschland ausgeweitet.
Auf Antrag können Ausnahmen gewährt werden. In den sogenannten FFH-Gebieten (Flora-Fauna-Habitat) gilt ein generelles Pflug- und Umbruchverbot.
Basisjahr für Ihren Anteil an Dauergrünland ist 2012.
Das war‘s dann auch schon.
Beim zweiten Punkt wird’s jetzt etwas komplizierter: Anbaudiversifizierung
Je nachdem wie groß Ihr Betrieb ist, müssen Sie zwei oder drei Hauptkulturen auf Ihrer Ackerfläche anbauen.
Betriebe unter 10 ha Bruttoackerfläche können sich freuen. Für sie gelten diese Regeln nicht.
Betriebe zwischen 10 und 30 ha Bruttoackerfläche müssen mindestens zwei Hauptkulturen anbauen. Außerdem darf eine Kultur nicht mehr als 75 % der Ackerfläche einnehmen.
Ach ja: Sie werden sich fragen „Was ist die Bruttoackerfläche?“ Das ist die Acker-Fläche die Sie laut Flächenverzeichnis haben – abzüglich der Dauerkulturen.
Spezial-Trick: Mit Dauerkultur die Bruttoackerfläche reduzieren
Hinweis: Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir keine Gewähr/Haftung für die Aussagen übernehmen können. Die Gesetztestexte sind sehr umfangreich, werden noch unterschiedliche ausgelegt und müssen noch interpretiert werden.
This explanation of the new EU regulations is unfortunately only in German language available.
Because it is so difficult to explain…
Even in German Language. Sorry.