Autor: Bernhard Holtmann
Weiter geht‘s mit der dritten Hauptregel: ökologische Vorrangflächen
Bevor ich‘s vergesse noch ein Tipp: kalkulieren Sie bei allen Greening Themen nicht Spitz auf Knopf. Halten Sie sich Puffer vor.
Beispielsweise bei der ökologischen Vorrangfläche. Also nicht genau 5,0 % messen und angeben sondern vielleicht 5,5 % oder 6 %.
Denn dann sind Sie im Fall einer Prüfung auf der sicheren Seite. Falls der Prüfer genauer misst als Sie.
Haben Sie ein Betrieb weniger als 15 ha Ackerfläche brauchen Sie keine ökologische Vorrangfläche schaffen.
Für Betriebe mit mehr als 15 ha gilt: 5 % dieser Ackerfläche müssen als ökologische Vorrangfläche genutzt werden.
Auch hier gibt es dann Ausnahmen: wenn Sie mehr als 75 % ihrer Ackerfläche mit Ackergras, Ackerfutter oder mit Leguminosen eingesetzt haben gilt diese Regel für Sie nicht.
Um sich ihren Acker als ökologische Vorrangfläche anrechnen zu lassen, haben Sie mehrere Alternativen:
- Anbau von Zwischenfrüchten und Untersaaten
- Stilllegung von Ackerfläche
- Anbau von Leguminosen
- Anlegen von Pufferstreifen
- Landschaftselemente
Diese Alternativen sind alle miteinander kombinierbar. Was die Sache nicht einfacher macht.
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Hinweis: Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir keine Gewähr/Haftung für die Aussagen übernehmen können. Die Gesetztestexte sind sehr umfangreich, werden noch unterschiedliche ausgelegt und müssen noch interpretiert werden.
This explanation of the new EU regulations is unfortunately only in German language available.
Because it is so difficult to explain…
Even in German Language. Sorry.