Mäuseplage auf Grünland in Niedersachsen
Bis zu 150.000 Hektar Grünland werden derzeit in Niedersachsen durch eine schnell wachsende Mauspopulation schwer beschädigt.
Für die Erneuerung von Grünland gelten besondere Anforderungen. Das Pflügen von Dauergrünland zur Wiederherstellung ist nur in Einzelfällen und nach vorheriger Genehmigung gestattet.
In Niedersachsen ist der Mausbefall sehr stark, so dass sich mehrere Landwirte über einen Totalausfall beschweren.
Daher haben das Landwirtschaftsministerium und die Landwirtschaftskammer ein einfacheres Genehmigungsverfahren für die Narbenerneuerung von Dauergrünland erlassen.
Wenn Ihr Betrieb eines von ihnen ist, reicht ein Antrag bei der Landwirtschaftskammer aus, um Narben in Dauergrünland zu ersetzen. Die Untere Naturschutzbehörde muss den Antrag hier nicht genehmigen.
Vertreter des Landwirtschaftsministeriums, des Umweltministeriums, des LWK und der örtlichen Naturschutzbehörden hatten in den vergangenen Tagen in Gesprächen vereinbart, dass rasch Maßnahmen ergriffen werden müssen, da sonst auf den Milchviehbetrieben ein existenzieller Mangel an Futter besteht
Günstig & ergiebig: Nachsaat Adreo
Diese Vorteile bietet Ihnen die Adreo-Nachsaat-Mischung:
- schnelles Jugendwachstum
- sorgt für eine dichte, trittfeste und robuste Grasnarbe
- sehr ergiebig
- Top-Futterqualität mit Futterwertzahl 8
- Kombination aus 4 Deutschen Weidelgräsern
Zudem droht die dauerhafte Zerstörung von Grünland, einem wichtigen Lebensraum für viele Tiere und Pflanzen.
Bei Anträgen auf Wiederherstellung von Gebieten, die einem Naturschutz- oder Wasserschutzstatus unterliegen, werden die Landkreise oder unabhängigen Städte vom LWK in das Genehmigungsverfahren einbezogen.
Darum muss der Umbruch mit Narbenerneuerung beantragt werden
Der Wechsel von Dauergrünland zur Narbenerneuerung muss seit 2018 mit dem Antrag auf Pflügen von Dauergrünland zum Zwecke der Narbenerneuerung beantragt werden.
Dies ist ein zweistufiger Prozess. Zum einen benötigen Sie die Genehmigung der Unteren Naturschutzbehörde.
Wenn Sie eine positive Entscheidung darüber haben, wenden Sie sich an Ihr Genehmigungsbüro (Landwirtschaftskammer oder Landwirtschaftsbüro) und reichen Sie den Antrag auf Narbenersatz für das Grünland ein.
Ein Narbenersatz ist nach Genehmigung möglich. Eine erneute Narbenerneuerung ist frühestens nach fünf Jahren möglich.
Wenn es sich beim Grünland um empfindliches Dauergrünland oder Ersatz-Dauergrünland (NC 444) handelt, ist keine Narbenerneuerung möglich.