+++ [UPDATE 10/2025] Achtung! Es gibt Änderungen in den Vorschriften der GLÖZ 7: Ab dem Erntejahr 2026 verlieren Mais-Mischkulturen ihren Status als eigenständige Hauptkultur und gelten im Agrarantrag als Mais. Damit ist es nicht mehr möglich, den Anbau von Mais aufeinanderfolgend mit einer Mais-Mischkultur – wie beispielsweise einem Mais-Stangenbohnengemisch – als Fruchtwechsel im Sinne der […]