Vielfalt zahlt sich aus
Die Gemeinsame Agrarpolitik (GAP) bietet Landwirten verschiedene Möglichkeiten, um von 2023 bis 2027 finanzielle Unterstützung zu erhalten. Eine Option ist die Eco-Scheme Regelung 5, bei der mindestens vier regionale Kennarten auf dem Dauergrünland nachgewiesen werden müssen.
In den ersten beiden Jahren können Landwirte dafür eine Prämie von 240 €/ha erhalten, in den Jahren 2025 und 2026 sind es 225 €/ha, und im Jahr 2027 noch 210 €/ha. Die Nachweisverfahren sind in den Bundesländern unterschiedlich.
Grünland nach Öko-Regelung 5?
Jedes Grünland kann grundsätzlich infrage kommen, um regionale Kennarten nachzuweisen. Diese sind in den Bundesländern regional typisch und per Verordnung festgelegt. In einigen Bundesländern sind jedoch bestimmte Flächen ausgeschlossen, und oft müssen die Flächen eine Mindestgröße haben, um förderfähig zu sein.
Nachweise erbringen – aber wie?
Bei der Öko-Regelung 5 müssen vier regionale Kennarten nachgewiesen werden. Einige Bundesländer weisen alle Arten namentlich (deutsch und lateinisch) aus und bilden daraus Kennartengruppen, während andere auf Artengruppen verweisen. Die Nachweise müssen auf definierten Flächen innerhalb eines Schlages erfolgen. Randbereiche von 3 bis 5 m bleiben unberücksichtigt.
Fast jedes Bundesland hat seine eigenen Regeln – Beispiele für Nachweismethoden
Die Nachweismethoden für die Kennarten können je nach Bundesland sehr unterschiedlich sein. Hier sind einige Beispiele für die Nachweismethoden in verschiedenen Bundesländern:
- In Bayern müssen Landwirte auf jeder Fläche, für die sie die Öko-Regelung 5 beantragen, mindestens drei Erfassungsstreifen anlegen. Die Streifen müssen in Nord-Süd-Richtung verlaufen und eine Breite von 1 m haben. Die Kennarten müssen auf jedem Streifen in einem Bereich von 10 cm x 10 cm erfasst und dokumentiert werden.
- In Niedersachsen müssen die Kennarten auf mindestens drei Erfassungsstreifen pro Fläche nachgewiesen werden. Die Streifen müssen eine Breite von 1 m haben und in Nord-Süd-Richtung verlaufen. Die Kennarten müssen auf jedem Streifen in einem Bereich von 20 cm x 20 cm erfasst und dokumentiert werden.
- In Schleswig-Holstein müssen Landwirte für jede Fläche, für die sie die Öko-Regelung 5 beantragen, einen Erfassungsstreifen anlegen. Der Streifen muss eine Breite von 50 cm haben und in Ost-West-Richtung verlaufen. Die Kennarten müssen auf dem Streifen in einem Bereich von 50 cm x 50 cm erfasst und dokumentiert werden.
- In Sachsen-Anhalt müssen Landwirte für jede Fläche, für die sie die Öko-Regelung 5 beantragen, einen Erfassungsstreifen anlegen. Der Streifen muss eine Breite von 1 m haben und in Nord-Süd-Richtung verlaufen. Die Kennarten müssen auf dem Streifen in einem Bereich von 20 cm x 20 cm erfasst und dokumentiert werden.
- In Hessen müssen Landwirte für jede Fläche, für die sie die Öko-Regelung 5 beantragen, mindestens zwei Erfassungsstreifen anlegen. Die Streifen müssen eine Breite von 1 m haben und in Ost-West-Richtung verlaufen. Die Kennarten müssen auf jedem Streifen in einem Bereich von 10 cm x 10 cm erfasst und dokumentiert werden.
Es ist also wichtig, sich vor der Antragstellung genau über die Nachweisbedingungen in seinem Bundesland zu informieren, um sicherzustellen, dass man die Anforderungen erfüllt.
Erfassungsstreifen und Kennarten
Nachweisen muss man die Kennarten in definierten Bereichen eines Schlages – dazu müssen Sie die Flächen oft nach bestimmten Regeln einteilen. Randbereiche zwischen 3 und 5 m bleiben dann unberücksichtigt.
In den meisten Bundesländern sollen Sie die Nachweise auf sogenannten Erfassungsstreifen machen. Die Größe variiert hierbei, beträgt aber meist 5 bis 20 m². Diese Flächen müssen im Abstand von etwa 5 bis 20 m parallel zu den Feldrandstreifen verlaufen. In der Regel legt man sie auf sogenannten Schmetterlingswiesen an. Das sind Streifen, die das Grünland durchziehen und eine maximale Breite von 1 m haben.
Die Schmetterlingswiesen sind wichtige Strukturelemente für verschiedene Tier- und Pflanzenarten. Sie tragen unter anderem zur Vernetzung von Biotopen bei und können so zur Erhöhung der Biodiversität beitragen.
Genaue Anforderungen an die Erfassungsstreifen, wie viele Pflanzen gezählt werden müssen und welche Dokumentation notwendig ist, finden Sie in den Regelungen der einzelnen Bundesländer.
Kennarten fördern
Die Öko-Regelung 5 hat nicht nur den Zweck, artenreiche Grünlandflächen zu erhalten und zu fördern, sondern auch, den Landwirten Anreize zu geben, gezielt Kennarten zu fördern. Dabei geht es insbesondere um Arten, die regional bedeutsam sind und in der Regel auch einen hohen ökologischen Wert aufweisen.
Die Öko-Regelungen der GAP können also dazu beitragen, die biologische Vielfalt auf landwirtschaftlich genutzten Flächen zu erhalten und zu fördern. Gleichzeitig bieten sie den Landwirten eine Möglichkeit, zusätzliche Einkünfte zu erzielen.
Allerdings sind die Nachweisverfahren für die verschiedenen Maßnahmen komplex und unterscheiden sich in den Bundesländern stark. Eine genaue Auseinandersetzung mit den Regelungen und Anforderungen ist daher unerlässlich, um von den Öko-Regelungen profitieren zu können.
Bei Begehungen in Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein, und Thüringen ist es erforderlich, dass die gesamte Fläche begangen wird, um Fördermittel zu erhalten.
Apps erforderlich?
In Sachsen-Anhalt müssen Landwirte Begehungsfenster bilden, abhängig von der Flächengröße, um eine Kennart in jedem Fenster mit der App LaFIS-GEOFOTO nachzuweisen.
In Schleswig-Holstein kann die Fläche im Ganzen begehbar sein, aber drei Meter Randbereich bleiben unberücksichtigt. Antragsteller müssen mit der App „Profil SH“ Pflanzen einer Kennart an drei verschiedenen Standorten der Fläche dokumentieren, die mindestens 10 Meter voneinander entfernt sind.
In Thüringen sollen Landwirte die App „TLLLR-FAN“ verwenden, die Fotos direkt prüft und bestätigt oder ablehnt.
Kennart-Dokumentation
Für die Kennartdokumentation gibt es verschiedene Möglichkeiten. Die Verwendung von Fotoapps auf Smartphones ist eine Möglichkeit, um die Kennarten zu bestimmen. Es gibt kostenfreie Apps wie „PlantNet“ oder „FloraIncognita„, die weiterführende Beschreibungen und Informationen liefern.
Auch kostenpflichtige Apps wie „Picture this“ sind verfügbar, die z.B. 5,99 €/Monat kosten. Die Verwendung von Papierformularen ist auch möglich, aber es erfordert mehr Erfahrung bei der Artenbestimmung. In anderen Bundesländern ist dies der einzige Weg, um Kennarten zu dokumentieren.
Hilfe zur Artenbestimmung
Wer Schwierigkeiten bei der Artenbestimmung hat, kann auf Bestimmungshilfen der Bundesländer zurückgreifen oder Schulungen und Videos besuchen. Die Bayerische Landesanstalt für Landwirtschaft und die Landwirtschaftskammer Niedersachsen bieten solche Schulungen und Videos an.
In Schleswig-Holstein müssen Antragsteller auch darauf achten, dass sie die Abstände zwischen den Pflanzen einhalten, um die Fördermittel zu erhalten. Die App „Profil SH“ nutzt die Georeferenzierung der Fotos, um die Abstände zu messen, aber es wird empfohlen, Pflanzen auszuwählen, die mehr als 10 Meter voneinander entfernt sind, um sicherzustellen, dass der Abstand eingehalten wird.
Es ist auch wichtig, die Standortgenauigkeit der App zu prüfen. Für die Handhabung der Apps gibt es Unterstützung in Form von YouTube-Videos, die die Nutzung der Apps erleichtern sollen. Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass die Nutzung von Fotoapps zur Kennartdokumentation auf dem Grünland möglicherweise nicht so genau ist wie die Verwendung von spezialisierten Apps wie LaFIS-GEOFOTO und TLLLR-FAN.
Es ist daher ratsam, die Anforderungen der einzelnen Bundesländer genau zu überprüfen und die am besten geeignete Methode zur Kennartdokumentation auszuwählen, um Fördermittel zu erhalten.
Kann man seinen Antrag zurückziehen?
Landwirte, die Schwierigkeiten haben, ausreichend Kennarten auf ihrem Grünland zu finden, können den Antrag für den Kennartennachweis bis zum 30. Juni in Nordrhein-Westfalen und bis zum 30. September in allen anderen Bundesländern zurückziehen. Dies gilt jedoch nur, wenn keine Vor-Ort-Kontrolle angekündigt oder durchgeführt wurde.
Eco Schemes 5 kombinieren
Die Ökoregelung 5 (Eco Scheme 5) kann gut mit anderen Ökoregelungen oder Agrarumweltmaßnahmen kombiniert werden, insbesondere wenn sechs oder acht Kennarten (-gruppen) auf dem Grünland gefunden wurden.
In Niedersachsen können Landwirte beispielsweise die Maßnahme GN 5 „artenreiches Grünland“ beantragen. Auch in Thüringen können sie über die Maßnahmen im KULAP K 1 und K 2 ebenfalls ein Top-up beantragen (sechs bzw. acht Kennarten).
Informationen darüber, welche Kombinationen möglich sind und welche sich ausschließen, erhalten sie von ihren Länderdienststellen.
Darf man Kennarten nachsäen?
Wenn Landwirte keine ausreichenden Kennarten auf ihrem Grünland finden, können versuchen, Nachsaaten durchzuführen, sofern dies in ihrem Bundesland zulässig ist. Es gibt bereits Saatgutmischungen auf dem Markt, die Saatgut von mindestens fünf landesspezifischen Kennarten enthalten. Ob sich diese jedoch langfristig auf der Fläche etablieren lassen, ist fraglich.