+++ UPDATE 2024: Gülle ausbringen – worauf müssen wir uns einstellen?
Ansgar Holtmann: Ich diskutiere heute mit unserem Kollegen Gerd, was wir als Landwirte vielleicht jetzt auch schon beachten müssen. Und zwar bei der Gülleausbringung für dieses und auch für nächstes Jahr, damit wir entsprechend genug Speicherkapazität auch für die Gülle über den Winter haben. Hallo Gerd.
Gerd Heuser: Hallo Ansgar.
Ansgar Holtmann: Ja, vielleicht auch schon eine Frage, die sich der ein oder andere Landwirt stellt: Was muss ich eigentlich strategisch tun, damit ich jetzt noch meine Güllevorräte so weit runterfahre, dass ich genug Platz in meinem Güllebehälter oder in meinen Fahrsilos habe, damit ich auch vernünftig über den Winter komme.
Gerd Heuser: Die Problematik ist ja dieses Jahr extrem schlimm. Im Frühjahr war die Befahrbarkeit oft nicht gegeben. Gülle ist nicht so ausgebracht worden, wie sie ausgebracht werden sollte. Jetzt gibt es noch die Möglichkeit Gülle mit Schleppschläuche in spät gesäten Mais auszubringen. Das kann man auf jeden Fall auch für den Mais empfehlen, weil aufgrund der Nässe sicherlich viel Nährstoffe nicht mehr im Boden vorhanden sind. Dann habe ich natürlich die Möglichkeit, nach jedem Grünlandschnitt Gülle oder Substrat auszubringen. Aber ich habe auch die Möglichkeit mit Anbau von Zwischenfrüchten, die ich im Herbst ernten kann, jetzt noch ordentlich mit Gülle anfüttern kann, wenn man so möchte und kann dann noch irgendwo 40 bis 50 Kubikmeter Gülle pro Hektar auf Zwischenfruchtflächen mit Ernte im Herbst. Ansonsten kann ich natürlich auch die Alternative wählen, eine winterharte Zwischenfrucht zu wählen, die ich rechtzeitig im Frühjahr andüngen kann. Mit Gülle oder Substrat um den Lagerzeitraum insgesamt zu verkürzen.
Ansgar Holtmann: Genau, du hattest angesprochen, das Thema, dass du bei Zwischenfrüchten, die du jetzt dann auch im Herbst noch erntest, auch düngen kannst. Was ist denn mit Zwischenfrüchten, die einfach als Bodendecker gelten?
Gerd Heuser: Ja, als Bodendecker sind die Zwischenfrüchte eigentlich nicht anzudüngen. Die sollen ja gerade die im Boden vorhandenen Nährstoffe binden und festhalten, aber die sollen nicht extra Nährstoffe kriegen, um sich zu entwickeln.
Ansgar Holtmann: OK, das heißt, ich muss schon darauf achten, welche Zwischenfrüchte, wenn ich denn den Plan habe, auch noch darauf Gülle auszubringen. Welche Zwischenfrüchte sind das?
Gerd Heuser: Ja, ich muss meine Ernte planen und ich kann als Faustregel davon ausgehen, dass pro Doppelzentner Erntegut anderthalb Kilogramm Stickstoff ausgebracht werden dürfen. So, das heißt bei einem Chlorofi 31, wo ich etwa 30 Tonnen Frischmasse ernte, das sind circa 10 Tonnen Trockenmasse. Das sind 100 Doppelzentner. Da könnte ich tatsächlich 150 Kilogramm Stickstoff ansetzen.
Ansgar Holtmann: Ja, dann vielen lieben Dank. Das als Info zum Thema. Wie gehe ich mit meiner Güllestrategie um.
Gerd Heuser: Ja, gerne.
+++ Ende des Updates +++
Hintergrund
Die Sperrfrist für die Ausbringung von Düngemitteln endet in der Regel am 31. Januar. Allerdings gibt es unterschiedliche Termine, insbesondere für Grünland, die es zu beachten gilt. In einigen Fällen können Landwirte sogar ab dem 16. Januar Gülle ausbringen, sofern bestimmte Bedingungen erfüllt sind.
Bodenvoraussetzungen prüfen
Trotz des offiziellen Endes der Sperrfrist sollten Landwirte vor jeder Güllefassfahrt die Boden- und Pflanzenbedingungen sorgfältig prüfen. Die Düngeverordnung verbietet beispielsweise das Ausbringen von stickstoff- oder phosphathaltigen Düngern auf gefrorenem Boden. Auch nicht aufnahmefähige Böden, sei es durch Wassersättigung, Überschwemmung oder Schneebedeckung, sind von dieser Regel betroffen.
Sperrfristen im Überblick
Die Sperrfristen für Acker- und Grünland sowie für Festmist und Kompost variieren je nach Region und gelten in der Regel vom 1. Dezember bis 15. Januar. In nitratbelasteten roten Gebieten erstreckt sich die Sperrfrist sogar vom 1. Oktober bis 31. Januar. Zusätzlich dürfen phosphorhaltige Düngemittel während bestimmter Zeiträume nicht ausgebracht werden.
Ackerland und Ausnahmen
Auf Ackerland dauert die Sperrfrist bis zum 31. Januar. Es gibt jedoch Ausnahmen, beispielsweise für Zwischenfrüchte und Winterraps, bei denen eine Düngung bis Ende September erlaubt ist, wenn die Saat rechtzeitig erfolgt ist.
Grünland und Mehrjähriger Feldfutterbau
Die Sperrfrist für Grünland und Mehrjährigen Feldfutterbau beginnt am 1. November und endet am 31. Januar. Dabei muss der Mehrjährige Feldfutterbau vor dem 15. Mai gesät sein und mindestens zwei Hauptnutzungsjahre umfassen.
Ausnahmen für Grünland
Je nach Bundesland gibt es unterschiedliche Verfahren zur Verschiebung der Sperrfrist für Grünland. Diese können um zwei oder vier Wochen verschoben werden, bleiben jedoch immer drei Monate lang bestehen. Landwirte müssen Anträge im Herbst stellen, und die Genehmigung hängt von den regionalen Regelungen ab.
Antragsverfahren
Die Anträge für eine Verschiebung der Güllesperrfrist auf Grünland variieren je nach Bundesland. Von einzelbetrieblichen Anträgen bis hin zu Allgemeinverfügungen durch Landwirtschaftsministerien sind die Verfahren vielfältig.
Keine Düngung auf gefrorenen Böden
Unabhängig von Sperrfristen ist das Ausbringen von Düngemitteln auf gefrorenem Boden untersagt. Auch überschwemmte, wassergesättigte oder schneebedeckte Böden dürfen nicht gedüngt werden. Frühere Ausnahmeregelungen für gefrorenen Boden, einschließlich Festmist von Huf- und Klauentieren sowie Kompost, gelten nicht mehr.
Fazit
Die Düngeverordnung und die damit verbundenen Sperrfristen regeln präzise, wann und unter welchen Bedingungen die Gülleausbringung erlaubt ist. Landwirte sollten sich daher frühzeitig über die regionalen Bestimmungen informieren und sicherstellen, dass ihre Praktiken im Einklang mit den geltenden Vorschriften stehen.