Autor: Bernhard Holtmann
Nach der Zwischenfrucht ist die Stilllegung von Ackerflächen die zweite Möglichkeit ökologische Vorrangflächen zu schaffen.
Stilllegungsflächen werden mit dem Faktor 1,0 angerechnet. Heißt also: 1 ha Fläche wird als 1 ha Vorrangfläche angerechnet.
Sie können gezielt begrünen oder den Acker sich selbst überlassen und damit selbst begrünen.
Düngen und Pflanzenschutz ist nicht erlaubt.
Was Sie machen können, ist einmal pro Jahr die Stilllegungsfläche pflegen (allerdings nicht zwischen dem 01. April und 30. Juni). Wichtig: Sie dürfen die Fläche wirtschaftlich nicht nutzen. Also das Gras silieren oder zu Ballen pressen oder so.
Genauso wichtig: die Fläche muss im Winter begrünt sein.
Übrigens: Stilllegung beziehungsweise Brachflächen verlieren ihren Ackerstatus auch nach fünf Jahren nicht.
Das war‘s dann auch schon mit der Stilllegung.
Dritte Möglichkeit: Pufferstreifen
Pufferstreifen werden sogar mit dem Faktor 1,5 angerechnet. Heißt für Sie also jeder Hektar Pufferstreifen ergibt 1,5 ha ökologische Vorrangfläche.
Pufferstreifen lassen sich auch wieder unterteilen:
…
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Hinweis: Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir keine Gewähr/Haftung für die Aussagen übernehmen können. Die Gesetztestexte sind sehr umfangreich, werden noch unterschiedliche ausgelegt und müssen noch interpretiert werden.
This explanation of the new EU regulations is unfortunately only in German language available.
Because it is so difficult to explain…
Even in German Language. Sorry.