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Das erwartet Landwirte 2021

Hand mit 2021

Umsatzsteuer, Mindestlohnerhöhung, EEG-Novelle bei Bioenergie und Photovoltaik, Investitions- und Zukunftsprogramm Landwirtschaft und die Bepreisung von CO2 – dies sind alles Themen, die sich 2021 ändern. Wir stellen die wichtigsten Inhalte für Sie vor:

Umsatzsteuer

Ab 1. Januar 2021 gelten wieder die alten Umsatzsteuersätze, also nicht mehr 16% und 5%, sondern 19% und 7% beim ermäßigten Tarif.

Bei der Rechnungstellung ist hier zu beachten, wann eine Leistung erbracht wurde. Es gilt der Zeitpunkt, zu dem eine Lieferung oder Leistung tatsächlich fertig ist, nicht das Datum der Zahlung. Bei Lieferung einer Ware ist sie mit Beginn des Transportes oder Versands ausgeführt.

Zuvor geleistete Anzahlungen (zum verringerten Steuersatz) müssen so wahrscheinlich in der Abschlussrechnung nachversteuert werden.

Anstieg des Mindestlohns und der Mindestausbildungsvergütung

Ab dem 1. Januar 2021 beträgt der Mindestlohn 9,50 €/h (brutto), im Gegensatz zu 9,35 €/h im Vorjahr.

Der weitere Erhöhungen stehen bereits fest: 1. Juli 2021 auf 9,60 €/h zum 1. Januar 2022 auf 9,82 €/h und zum 1. Juli 2022 auf 10,45 €/h. Achtung: auch die Mindestausbildungsvergütung steigt.

Bioenergie und die EEG-Novelle

Ebenfalls zum 01.01.2021 wird die Neuerung des Erneuerbaren-Energien-Gesetzes (EEG 2021) in Kraft treten. Die Ausschreibungsvolumina für Strom aus Biomasse wird auf 600 Megawatt/Jahr angehoben. Gebotshöchstwerte steigen auf 16,4 ct/kWh für Neu- und auf 18,4 ct/kWh für Bestandsanlagen.

Kleine Biogasanlagen profitieren von einem Bonus mit 0,5 ct/kWh auf den Zuschlagswert. Aber, aufgrund eines neuen Zuschlagsverfahrens gilt, dass 20% der Gebotsmenge keinen Zuschlag erhält, wenn das ausgeschriebene Volumen nicht ausgeschöpft wird.

Die Hälfte der ausgeschriebenen Leistungen wird ab 2022 nur an Gebote aus Süddeutschland gegeben. Die südlichen Regionen mit hochflexiblen Biomethananlagen erhalten ein neues Ausschreibungssegment mit 150 MW/Jahr. Höchstwerte des Gebots liegen bei 19ct/kWh.

Mit dem EEG 2021 wird die flexible Stromerzeugung mehr gefördert und stärker eingefordert. Die Deckelung der Flexprämie fällt weg, bei neuen Anlagen erhöht sich der Flexzuschlag auf 65 €/Kilowattstunde.

Die Gewährung des neuen Flexzuschlags erfolgt nur für Leistungen, die zusätzlich flexibel bereitgestellt werden. Reguläre Anlagen haben die Pflicht zur Flexibilisierung zu 45%!

Den Ausbau von größeren Gülleanlagen wird mit Einführung des EEG 2021 nicht möglich sein.

Photovoltaik und die Energiewende

EEG 2021 ermöglicht den Photovoltaik-Zubau deutlich. Die Flächenkulisse für Photovoltaik-Freiflächenanlagen wird durch die Verbreiterung der Seitenrandstreifen an Autobahnen und Schienenwegen von 110 auf 200 m deutlich ausgeweitet. Eine Inanspruchnahme zusätzlicher landwirtschaftlicher Nutzflächen scheint zu drohen.

Bei Dachanlagen wird die EEG-Umlagebefreiung von Eigenstromverbrauch von 10 KW auf 30 kW ausgedehnt. Solaranlagen, die nach 20jähriger Förderung zum Jahreswechsel aus der Förderung fallen, erhalten eine unbürokratische und einfache Lösung, damit sie weiterbetrieben werden können.

Bis 2027 wird für ausgeförderte Anlagen eine optionale Anschlussvergütung geschaffen, die sich am Strommarktwert orientiert (ca. 3 ct/KWh). Für Agri-PV, also die kombinierte Flächennutzung durch Landwirtschaft und Solarenergie, und andere innovative PV-Konzepte wird ein neues Ausschreibungssegment in Höhe von 50 MW geschaffen.

Bepreisung von CO2

CO2 bekommt nun auch im Bereich Verkehr und Wärme einen Preis. Emissionen sollen so reduziert werden, um die Klimaziele zu erreichen. Treib- und Heizstoffe aus Biomasse sind von der Bepreisung nicht berücksichtigt, wenn die einschlägigen Nachhaltigkeitskriterien erfüllt werden.

Emissionsabgaben werden so ab 2021 von 25 €/t CO2 auf 55 € schrittweise angehoben. Für die Land- und Forstwirtschaft sind zusätzliche Fördermaßnahmen im Klimaschutz vorgesehen.

Investitions- und Zukunftsprogramm Landwirtschaft

Ab dem 11. Januar 2021 startet das Investitions- und Zukunftsprogramm Landwirtschaft des Bundes. Hier können Landwirte bei der Landwirtschaftlichen Rentenbank online Förderanträge bezüglich umwelt- und klimaschonender Bewirtschaftungstechniken stellen. Die För­derung beträgt grundsätzlich 40 Prozent der förderfähigen Kosten.

Gefördert werden Investitionen in Lagerung, Ausbringungstechnik und Aufbereitung von Wirtschaftsdünger. Konkret geht es dabei um Maschinen und Geräte zur Düngerausbringung, zur mechanischen Unkrautbekämpfung und Pflanzenschutzgeräte. Letztere müssen vom Julius Kühn-Institut geprüft und anerkannt sein.

Achtung: Rückwirkend ist diese Förderung nicht möglich, beispielsweise bei bereits vor dem 11. Januar bestellten Maschinen oder bei zuvor eingeholten Baugenehmigungen für Vorhaben, die der Förderrichtlinie nicht ganz entspre­chen. Weiters erfahren Sie auf der Website der Rentenbank.

Änderung der Beiträge zur Alterssicherung der Landwirte

Coronabedingte Lohnetwicklung bewirkt ein Sinken der Beiträge in den alten Bundesländern um 1,15 Prozent und ein steigen in den neuen Bundesländern um 0,41 Prozent.

Einkommensgrenzen für Zuschuss werden erhöht

Ab dem 1. April 2021 werden mehr Landwirte mit geringem Einkommen einen Zuschuss zum Alterskassenbeitrag erhalten.

Hinzuverdienstgrenze

Die Hinzuverdienstgrenze für vorgezogene Altersrenten steigt 2021 von 44.590 Euro auf 46.060 Euro. Jahreseinkünfte bis zu dieser Höhe führen somit nicht zur Kürzung einer vorgezogenen Altersrente. Die Hinzuverdienstgrenze von 6.300 € brutto galt und gilt auch für das Jahr 2021 für eine volle EM-Rente.

Landwirtschaftliche Krankenversicherung/Pflegekasse

Der Beitrag aktiver Landwirte zur landwirtschaftlichen Krankenversicherung (LKV) steigt aufgrund gesetzlicher Vorgaben in der Beitragsklasse 1, 2 und 20 um ca. 4,7 %.

Weitere Änderungen in der Kurz-Übersicht:

Folgende Änderungen treten 2021 ebenso in Kraft: höhere Sachbezugswerte für Unterkunft und Verpflegung, der Wegfall des Solidaritätszuschlages, eine neue Betriebsregistriernummer für jeden Tierstandort, Verweis auf die ZDL-Positivliste entfällt, Verbot der betäubungslosen Ferkelkastration, Änderung der Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung, Novelle der Milch-Güteverordnung, neues Bio-Recht für Geflügelhaltung ab 2022, Handhabung von Ausgangsstoffen für Explosivstoffe, neuer Fachagrarwirt Baumpflege.

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