Darf ich Dauergrünland jetzt definitiv nicht mehr umbrechen? In FFH-Gebieten darf Dauergrünland definitiv nicht mehr umgebrochen werden. Ansonsten ist ein Umbruch noch möglich, wenn Sie gleichgroße Ausgleichsflächen schaffen und das Umbruchvorhaben vorher von der zuständigen Behörde erlaubt worden ist.
Dürfen Pufferstreifen befahren werden? Grundsätzlich sollen Pufferstreifen ruhen und nicht befahren werden. Ein Befahren in Ausnahmefällen ist erlaubt (Reinigung der Gräben, etc.). Wichtig: Eine vorherige Anmeldung der Befahrung bei der zuständigen Kammer oder Behörde nicht vergessen.
Kann Greening mit AUM kombiniert werden? Grundsätzlich verbietet die EU-Regelung eine doppelte Förderung. Wenn eine AUM-Fläche (Agrar-Umwelt-Maßnahme) auf Greening angerechnet wird, muss ein fest vorgeschriebener Betrag von der AUM-Förderung abgezogen werden. Bei der genauen Berechnung unterstützt Sie Ihre Kammer oder zuständige Behörde.
Was passiert, wenn Greening-Vorschriften nicht eingehalten werden? Wenn Sie die Greening-Auflagen nicht erfüllen, wird Ihnen die Greening-Prämie (30% der Direktzahlungen) nicht ausgezahlt. Ab 2017 drohen dann zusätzliche Kürzungen bei der kompletten Direktzahlung.
Was sind ökologische Vorrangflächen? Wir Bauern müssen grundsätzlich 5% unsere Ackerfläche als ökologische Vorrangfläche zur Verfügung stellen. Diese Flächen sollen dann im „Umweltinteresse“ genutzt werden. Bedeutet: als Hecken, Pufferstreifen zu Gewässern usw.
Kann ich statt einer Zwischenfrucht auch eine Untersaat als ökologische Vorrangfläche nutzen? Ja, auch Gras-Untersaat in Mais und Getreide zählen als Zwischenfrucht und werden mit dem Faktor 0,3 angerechnet.
Kann ich alle stickstoffbindenden Pflanzen für Greening anrechnen lassen? Auch stickstoffbindenden Pflanzen (Leguminosen) können für Greening angerechnet werden. Hierzu gibt es aber eine Liste mit den Pflanzenarten, die genutzt werden dürfen.
Ab wann startet das Greening? Die Greening-Vorschriften gelten ab dem 01.01.2015.
Wie hoch sind die Förderungen zukünftig? Da die Fördergelder nach neuen Schlüsseln verteilt werden und es zusätzliche Fördermaßnahmen gibt (bspw. Junglandwirte-Förderung) kommt es darauf an, wie viele dieser einzelnen Förderungen beantragt werden. Daher kann noch niemand sagen, wie hoch die Förderung pro Hektar sein wird. Wahrscheinlich ist, dass die Direktzahlung geringer ausfällt als in den letzten Jahren.
Hinweis: Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir keine Gewähr/Haftung für die Aussagen übernehmen können. Die Gesetztestexte sind sehr umfangreich, werden noch unterschiedliche ausgelegt und müssen noch interpretiert werden.
This explanation of the new EU regulations is unfortunately only in German language available.
Because it is so difficult to explain…
Even in German Language. Sorry.