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ASP – Diese Vorkehrungen sollten Sie jetzt treffen

Wildschwein

Leider gibt es bei ASP noch keine Entwarnung. 28 neue Fälle von infizierten Wildschweinen wurden Anfang des Monats gemeldet. Wie erkennt man die Krankheit bei seinen Schweinen und wie überträgt sich das Virus überhaupt? All diese Fragen, 10 Hygieneregeln und wie man sich als Ackerbauer mit Silomaisanbau am Besten absichert, das erfahren Sie bei uns.

Aktuelle Lage

Seit Anfang 2021 wurden 266 ASP-Fälle im Schwarzwildbestand Polens gemeldet, 28 Fälle in Deutschland. Dies ist in Polen weit weniger als noch ein Jahr zuvor. 41 Fälle wurden nicht unweit der deutsch-polnischen Grenze gefunden. Auch bisher ASP-freie Regionen sind betroffen. Der ASP-Druck dürfte also weiterhin hoch bleiben.

Woran erkennt man die Krankheit?

Symptome sind Fieber und Abgeschlagenheit bzw. Apathie. Zum Teil kommt es auch zu einer Blaufärbung der Haut und Blutungen aus Mund, Nase und After. Auch Husten und Atemnot, Durchfall und Erbrechen gehören zu den Symptomen sowie Blutergüsse in Nieren und Lymphknoten und Lungenödeme. Die ASP ähnelt damit der klassischen Schweinepest. Eine sichere Diagnose kann ausschließlich im Labor gestellt werden. Die Viruskrankheit betrifft nur Haus- und Wildschweine und verläuft immer tödlich.

Wie überträgt sich ASP?

Übertragungen sind möglich von Tier zu Tier oder auch durch Fleisch und Wurst infizierter Tiere. Seit langem gilt ein Verbot der Fütterung von Speiseabfällen. Aber auch durch Kleidung oder Werkzeug können sich Schweine anstecken. Da Virus bleibt sehr lange ansteckungsfähig.

Reisende und Transporteure müssen sich deshalb an Hygienemaßnahmen halten. Für Menschen und andere Tierarten ist das Virus ungefährlich.

10 Hygieneregeln zur Vorbeugung von ASP

  1. Speise- oder Küchenabfälle nicht an Schweine (Haus- und Wildschweine) verfüttern
  2. Zugangsbeschränkungen zu den Ställen; Trennung von reiner und unreiner Seite; betriebseigene Schutzkleidung; Desinfektionsmatten
  3. Zukauf von Tieren nur aus wenigen Betrieben mit bekanntem Gesundheitsstatus
  4. Reinigung und Desinfektion der Transportfahrzeuge und Gerätschaften
  5. Abholung toter Tiere außerhalb des Betriebsgeländes; Reinigung und Desinfektion der Lagerstätten
  6. Schädlings- und Schadnagerbekämpfung
  7. Sichere Verhinderung des direkten oder indirekten Kontaktes von Hausschweinen zu Wildschweinen (z. B. wildschweinsichere Umzäunung des Betriebsgeländes und unzugängliche Lagerung von Futtermitteln und Einstreu)
  8. bei Betriebszweigen im osteuropäischen Raum: kein Verbringen von Futtermitteln; kein Verbringen von Gegenständen, die Kontakt mit Schweinen/Wildschweinen gehabt haben können
  9. Kein Mitbringen von tierischen Lebensmitteln aus den betroffenen Regionen. Das gilt insbesondere auch für Mitarbeiter des Betriebs, die sich in letzter Zeit in Osteuropa aufgehalten haben
  10. Auch Hobbyhalter von Schweinen müssen Hygieneregeln beachten

Wie viele Fälle gibt es in Deutschland aktuell?

Das Friedrich-Loeffler-Institut hat bis zum 19. Februar weitere ASP-Fälle in Brandenburg und Sachsen bestätigt. Bisher sind insgesamt 685 ASP-Fälle bekannt. Bis jetzt sind in Deutschland alle Hausschweine frei von ASP.

Welche Landwirte sind betroffen?

ASP betrifft nur Schweinehalter? Weit gefehlt. Im September und Oktober letzten Jahres wurden nach einem ASP-Fund mehrere Ackerflächen gesperrt. Trotz der formalen Freigabe konnten viele Bauern nicht auf ihre Felder fahren und der Mais musste stehen bleiben.

Trotz gelockerten Restriktionen mussten die Felder von den Behörden erst einmal nach Kadavern abgesucht werden, was sehr lange gedauert hat. Maisbestände blieben aber generell gesperrt. Eine Begründung dafür war, dass sich Wildschweine besonders in Maisfeldern aufhalten und nicht unnötig aufgeschreckt werden sollten, so das Brandenburger Agrarministerium.

Außerdem wurde die bisherige Restriktionszone nach einem ASP-Fund Anfang Oktober noch einmal verdoppelt, auf circa 2.200 qkm.

Wie kann man sich für dieses Jahr vor Ausfällen als Ackerbauer schützen?

Dies sollte Grund genug sein, dass Landwirte, auch aus anderen Regionen Deutschlands, anfangen Vorkehrungen zu treffen.

Nach dem aktuellen Seuchenschutzgesetz sind Entschädigungen in solchen Fällen möglich, aber bisher sind konkrete Entschädigungsregeln noch nicht geklärt. Vor allem in den, an die polnischen Risikogebiete angrenzenden ostdeutschen Bundesländern, haben offenbar schon viele Betriebe eine Ernteversicherung gegen ASP-Folgen abgeschlossen.

Ertragsschadensversicherung

Eine Ertragsschadens-Ausfallversicherung beinhaltet sowohl die Schäden, die aus der ASP bei den Schweinen resultiert, als auch mögliche Verluste aus dem Verkehrsverbot von Schweinen im gesperrten Gebiet plus Kosten für Laboruntersuchung und Tierkörperbeseitigung.

Diese Versicherung deckt auch entstehende Kosten ab, wenn der Mastbetrieb nicht direkt betroffen ist, aber in der Nähe eines Seuchengehöfts liegt oder in einem Gebiet, in dem der Erreger bei Wildtieren nachgewiesen wurde.

Entschädigung ist Ländersache

Bereits 2018 wurde das Tiergesundheitsgesetz und des Bundesjagdgesetzes neu geregelt, um im Fall eines Ausbruchs von ASP, schnell Maßnahmen ergreifen zu können. Im Tiergesundheitsgesetz ist geregelt, wie der Verlust von Tieren entschädigt wird.

Zusätzlich werden auch die Verluste durch mögliche Ernteverbote und durch die verpflichtende Anlage von Bejagungsschneisen ermittelt. Dort heißt es aber auch, dass die Länder weitere Entschädigungen an die betroffenen Landwirte zahlen können.

In Brandenburg werden Landwirte bei einem Ernteausfall aus dem Landesseuchenfond entschädigt. Das gilt aber leider nicht bei Produktionsausfällen. Hier gäbe es keine pauschale Entschädigung. Dies müsse erst vom Land überprüft werden und könnte noch weiter dauern.

In Sachsen fordert man deshalb eine bundesweite Regelung. Und zwar für zusätzliche Aufwendungen von Betrieben in Restriktionsgebieten und für einheitliche Entschädigungswerte, die Landwirte im Falle eines ASP-Ausbruchs in ihrer Region erhalten sollen.

Laut Tiergesundheitsgesetz liegen folgende kalkulierte Deckungsbeiträge als Entschädigungen im Falle eines Ernteverbotes zugrunde:

  • 449 Euro/ha für Silomais
  • 596 Euro/ha für Körnermais
  • 768 Euro/ha für Raps
  • 691 Euro/ha für Weichweizen
  • 450 Euro/ha für Zuckerrüben

Privater Versicherungsschutz für Ackerbauern bei ASP

Landwirtschaftliche Flächen, die nicht bearbeitet werden dürfen, werden wie folgt von der Versicherung geschützt: Für jeden Einschränkungs- oder Sperrtag erhält der Landwirt pauschal 1/365 der Versicherungssumme für bis zu 20 Wochen.

Seit einiger Zeit können sich Landwirte aber auch gegen Ernte- und Bearbeitungsverbote versichern.

Denn, in bestimmten Wachstumsphasen ist eine Sperre natürlich eine Katastrophe, vor allem wenn sie über mehrere Monate hinweg erhalten bleibt. Das kann existenzbedrohend sein.

In diesen Fällen gilt laut privater Versicherung: Für jeden Einschränkungs- oder Sperrtag erhält man pauschal 1/365 der Versicherungssumme für bis zu 20 Wochen. Die Kosten der ersten sieben Tage trägt der Versicherte als Selbstbehalt. Auf die Auszahlung der Versicherung haben staatliche Entschädigungen keinen Einfluss.

Die Versicherung ist ein Zusatzbaustein der klassischen Hagelversicherung. Alle Pflanzen, bei denen die Hagelversicherung möglich ist, sind auch bei ASP versicherbar – also alle gängigen Kulturen. Dazu gehören Getreide, Mais, Kartoffeln, Gemüse, Obst, aber auch Wein oder Hopfen.

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