Holtmann Saaten

Aufgepasst! Neue Regeln für jährliche Fruchtfolge ab 2025

Geografie

GLÖZ 7: Jährlicher Fruchtwechsel ab 01. Januar 2025

Ab dem Jahr 2025 sollen laut top Agrar neue Regeln für die Fruchtfolge in der Landwirtschaft gelten. Diese neuen Vorgaben vereinfachen die bisherige Regelung GLÖZ 7 und enthalten spezifische Regelungen zur Selbstfolge von Mais. Bund und Länder arbeiten intensiv daran, diese Regeln im Rahmen der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) zu konkretisieren und umzusetzen.

Bis Mitte Juli müssen die Änderungen des deutschen GAP-Strategieplans für 2025 bei der Europäischen Kommission eingereicht werden. Das Ziel der aktuellen Verhandlungen zwischen dem Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) und den Bundesländern ist klar: Die Gemeinsame Agrarpolitik (GAP) in Deutschland soll vereinfacht werden, ohne dabei ihre ökologische Wirkung zu verlieren. Dies betont nicht nur Bundesminister Cem Özdemir, sondern auch die Sonder-Agrarministerkonferenz (AMK), die kürzlich einen entsprechenden Beschluss gefasst hat.

Die Änderungen müssen bis Mitte Juli 2024 in den deutschen GAP-Strategieplan für 2025 bei der Europäischen Kommission eingereicht werden. Das Bundeslandwirtschaftsministerium (BMEL) verhandelt aktuell intensiv über ein gesamtes Paket an Änderungen der GAP-Regeln für 2025. Offizielle Stellungnahmen gibt es derzeit noch nicht.

Bio

Forderungen von AbL, Bioland und Nabu

Eine konkrete Maßnahme, um diese Vereinfachung zu erreichen, ist aus Sicht von AbL, Bioland und NABU die konsequente Umsetzung eines jährlichen Fruchtwechsels auf Ackerland (GLÖZ 7). Dies würde nicht nur die derzeitige komplexe Regelung innerhalb von GLÖZ 7 vereinfachen, sondern auch die Vielfalt auf den Feldern fördern.

Angesichts der jüngsten Beschlüsse zur Schwächung der ökologischen Wirksamkeit der GAP auf EU-Ebene sei dies besonders wichtig. Die Verbände betonen, dass eine vielfältige Fruchtfolge auch zur Risikostreuung bei zunehmenden Markt- und Wetterextremen beiträgt. Viele landwirtschaftliche Betriebe setzen bereits jetzt auf ausgeklügelte Fruchtfolgen, wie die Initiative #ZeigdeineFruchtfolge zeigt.

Social Media

Kampagne #ZeigDeineFruchtfolge

Um die vielfältigen Fruchtfolgen in der Praxis zu zeigen, rufen die genannten Verbände zur Teilnahme an der Kampagne #ZeigDeineFruchtfolge auf. Landwirtinnen und Landwirte sollen unter diesem Hashtag Fotos oder Videos ihrer aktuell angebauten Kulturen und der vorherigen sowie künftigen Fruchtfolgen auf Social-Media-Plattformen teilen.

So geht’s konkret

Wer bei #ZeigDeineFruchtfolge mitmachen will, der postet auf allen gängigen Social-Media-Plattformen ein Foto oder Video von der aktuell angebauten Kultur(en) mit dem Hashtag #ZeigDeineFruchtfolge. Zählt in dem Post die vorherigen und künftigen Fruchtfolgen auf. Für mehr Kultur und weniger Mono!

Maisfeld

Hintergrundinformationen der Verbände

Der jährliche Wechsel der Hauptkultur auf Ackerland ist die Grundlage der Fruchtfolge. Dabei beschreibt die Fruchtfolge die wiederholende Rotation verschiedener Feldfrüchte über mehrere Jahre.

Die Regelung für einen guten landwirtschaftlichen Zustand (GLÖZ 7) sieht im Rahmen der EU-Agrargelder (GAP) zwar grundsätzlich einen Fruchtwechsel vor, dieser muss jedoch aktuell nur auf einem Teil der Betriebsfläche umgesetzt werden.

Zudem kann die Vorgabe auch durch den Anbau von Zwischenfrüchten auf Teilflächen erfüllt werden. Diese Regelung ist in der Praxis schwer nachvollziehbar und reduziert die Wirksamkeit von GLÖZ 7 erheblich.

Die Bundesregierung hat in den kommenden Wochen die Möglichkeit, GLÖZ 7 im Zuge der Anpassung des nationalen GAP-Strategieplans zu verbessern.

Felder von oben

Grundregel: Mindestens zwei Hauptkulturen in drei Jahren

Wie topAgrar berichtet, müssen ab dem Anbaujahr 2024/2025 auf allen Ackerflächen innerhalb von drei Jahren mindestens zwei verschiedene Hauptkulturen angebaut werden. Dies wird durch einen Umlaufbeschluss, der aktuell zwischen Bund und Ländern abgestimmt wird, geregelt. Starre prozentuale Flächenvorgaben wie die bisherige Drittelung der Ackerflächen entfallen, ebenso wie Sonderregelungen für den Anbau von Zwischenfrüchten und die Nutzung von Untersaaten.

Regelung für Mais und Weizen

Stoppelweizen, also die Selbstfolge von Weizen auf guten Schlägen, bleibt weiterhin möglich nach topAgrar. Auch Mais darf zwei Jahre hintereinander angebaut werden, jedoch muss ab dem dritten Jahr eine andere Hauptkultur folgen. Die bisherige Praxis, in langjährigen Mais-Selbstfolgen mit einem Mais-Stangenbohnengemisch abzuwechseln, wird künftig nicht mehr erlaubt sein. Mais-Gemische sollen nicht mehr als eigenständige Kultur codiert werden, sondern als Maisanbau gelten.

Handschlag

Bisherige Regeln nach GLÖZ 7

Bislang galten laut topAgrar folgende Regeln für den Fruchtwechsel:

  • Auf mindestens 33 % der Ackerfläche eines Betriebes musste jährlich die Hauptkultur gewechselt werden.
  • Auf weiteren 33 % der Ackerfläche war ebenfalls ein jährlicher Fruchtwechsel oder der Anbau einer Zwischenfrucht/Untersaat vorgeschrieben.
  • Spätestens im dritten Jahr musste die Hauptkultur gewechselt werden.

Diese Regelungen waren nur bis 2024 gültig, da sie 2023 aufgrund des Ukraine-Krieges ausgesetzt wurden, um den Landwirten den zweimaligen Anbau von Weizen zu ermöglichen.

Ziel: Bürokratieabbau und Flexibilität

Der Vorschlag zur Neuregelung stammt aus dem Agrarministerium Rheinland-Pfalz und soll einen Kompromiss darstellen, der Bürokratie abbaut. Damit soll den Forderungen nach einer Lockerung der Fruchtfolgeregeln entsprochen werden, wie sie vor 2023 im Rahmen des Greening existierten. Die komplexere Drittelregel bei der Fruchtfolge aus GLÖZ 7 wird aufgehoben, um die GAP-Regeln zu vereinfachen.

Ausnahmen bleiben bestehen

Einige Ausnahmeregelungen sollen weiterhin gelten, wie zum Beispiel für Betriebe, die Saatgut, Tabak, oder Roggen produzieren. Auch der beetweise Anbau verschiedener Gemüsearten, Küchenkräuter, Heil-, Gewürz- oder Zierpflanzen sowie Versuchsflächen und mehrjährige Kulturen (z.B. Erdbeeren) bleiben von den neuen Fruchtfolgeregeln ausgenommen. Ebenso ausgenommen sind ökologisch zertifizierte Betriebe, Betriebe mit bis zu 10 ha Ackerland und Betriebe mit hohem Grünland-/Dauergrünlandanteil.

Ampel

Streit um Agrarpolitik: Neue Maßnahmen der Ampel-Koalition sorgen für Diskussionen

Die Ampel-Koalition von SPD, Grünen und FDP hat ein Agrarpaket beschlossen, das die Landwirtschaft zukunftsfähig machen soll. Dies beinhaltet steuerliche Entlastungen und Förderungen für die Weidetierhaltung, um den Wegfall der Agrardieselbeihilfe auszugleichen. Das Paket stößt jedoch auf Kritik, da einige zentrale Forderungen der Landwirte nicht erfüllt werden. Die Maßnahmen, die teils als übermäßige Bürokratie wahrgenommen werden, sollen am Deutschen Bauerntag kontrovers diskutiert werden.

 

Quelle: topAgrar

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