Das oftmals in Mais eingesetzte Pflanzenschutzmittel Terbuthylazin, kurz TBA, darf nur noch eingeschränkt verwendet werden. Damit darf man es gegen Beikräuter nur noch einmal in drei Jahren auf einem Ackerschlag aufbringen.
TBA war bisher eines der wichtigsten und effektivsten Pflanzenschutzmittel im Maisanbau. Gerade in der Jugendphase entwickelt sich der Mais sehr langsam. Um den Konkurrenzdruck durch Beikräuter standzuhalten, ist eine frühzeitige und erfolgreiche Unkrautbekämpfung vonnöten.
Aufgrund seiner Abbauprodukte ist es sehr umstritten. In der Nähe von Wasserschutzgebieten in einigen Bundesländern darf es schon seit längerem nicht mehr genutzt werden.
Was ist Terbuthylazin?
Terbuthylazin (TBA) ist ein systemisch wirkendes Herbizid, welches bisher sehr wirksam gegen Unkräuter im Mais eingesetzt wurde. Dabei ist es seit vielen Jahren als Ersatz für Atrazin und Simazin zugelassen worden. Diese drei Wirkstoffe gehören zu der Gruppe der Chlor-Triazinen.
Warum die Verwendung so stark eingeschränkt wird
TBA ist seit 2011 EU-weit zugelassen, und zwar mit maximal 850 g Terbuthylazin je Hektar pro Jahr. Jedoch wurden weitere Unterlagen in Bezug auf eine Grundwasserbelastung mit Abbauprodukten erst jetzt ausgewertet. Dabei stellte man fest, dass unter den bisherigen Bedingungen ein Risiko für den Verbraucher nicht ausgeschlossen werden kann.
Wie darf es noch verwendet werden?
Aufgrund der seit 2011 erhobenen und vorgelegten Daten hat das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit eine neue Bestimmung erteilt. Ab dem 14. Dezember 2021 gilt die Anwendungsbestimmung NG362:
„Mit diesem und anderen Terbuthylazin-haltigen Pflanzenschutzmitteln darf innerhalb eines Dreijahreszeitraumes auf derselben Fläche nur eine Behandlung mit maximal 850 g Terbuthylazin pro Hektar durchgeführt werden.“
Diese Bestimmung gilt auch für bereits gekaufte Pflanzenschutzmittel mit Terbuthylazin. Alt etikettierte Mittel dürfen vom Anwender nur noch nach NG362 angewendet werden.
Achtung: Rückwirkend!
Die eingeschränkte Anwendung von einmalig in drei Jahren gilt auch rückwirkend. Der Anwender muss also dringend überprüfen, ob in den letzten Jahren dieser Wirkstoff bereits ausgebracht wurde.
Wenn 2020 oder 2021 der Wirkstoff verwendet wurde, dann ist die Anwendung 2022 nicht zulässig. Die zuvor durchgeführten Anwendungen bleiben aber legal.
Besonders betroffen von der neuen Anwendungsbestimmung sind Flächen, auf denen Mais in Selbstfolge oder in sehr engen Fruchtfolgen steht.
Produkte mit Terbuthylazin
Aufgrund der weit verbreiteten Chlor-Triazin-Resistenz bei wichtigen Unkrautarten wird Terbuthylazin nur noch als Ergänzungswirkstoff mit deutlich reduziertem Wirkstoffaufwand eingesetzt. Folgende Produkte sind dabei von der Einschränkung ab dem 14. Dezember 2021betroffen:
- Calaris
- Click Pro
- InnoProtect Calaris
- Spectrum Gold
- Gardo Gold
- Aspect
- Primagram Gold
- Successor T
Einsatz von Pflanzenschutzmitteln im Mais
Zwischen dem 2- bis 8-Blattstadium duldet Mais kein Beikraut neben sich. Das gilt besonders auf leichten, oberflächlich schnell abtrocknenden Böden und in Jahren mit geringen Niederschlägen.
Bereits bei dem Setzen des Aussaattermins sollte man die Unkrautkontrolle gleich mit planen.
Wählt man den Saattermin von Mais bei Bodentemperaturen unter 8°C, kann das einen Wachstumsvorsprung für Unkräuter bedeuten.
Aus diesem Grund vermeiden Sie eher zu früh gewählte Termine zur Aussaat, weil der Zeitraum bis zum 8-Blattstadium möglichst kurz gehalten werden soll.
Außerdem: Je höher der Maisanteil in der Fruchtfolge ist, umso mehr verbreiten sich Unkrautarten, die nur schwer zu bekämpfen sind. Beispielsweise zählen dazu bestimmte Hirsearten, Schwarzer Nachtschatten, Storchschnabelarten, Windenknöterich oder Wurzelunkräuter.
Tipps für eine sichere Wirkung von Herbiziden
Feuchte Böden nehmen Bodenherbizide besser auf. Bringt man sie unter trockenen Bedingungen aus, dann wären Niederschläge nach 6 bis 8 Tagen für die Wirkung von Vorteil.
Bei der Intensität der Behandlung beachten Sie, dass eine Spritzfolge einer Einmalbehandlung hinsichtlich der Wirksicherheit und Verträglichkeit überlegen ist.
Passen Sie den Termin und die Aufwandmenge der ersten Behandlung an Witterung, Unkrautdruck und Unkrautart an. Bitte beachten Sie hierbei die Zulassung der Mittel.
Wenn die Unkräuter maximal 5 cm Wuchshöhe erreicht haben und die Schadgräser bzw. Hirsen noch nicht bestockt sind, lässt sich die Aufwandmenge bei optimalen Einsatzbedingungen reduzieren.
Eine Behandlungsfolge ist empfehlenswert bei:
- einer frühen Aussaat,
- einem eher verspäteten Reihenschluss,
- auf humusreichen Standorten oder
- starkem Aufkommen von Storchschnabel oder Hirsearten
Alternative Ansätze zur Beikrautregulierung
Wer generell Pflanzenschutzmittel reduzieren möchte, der sollte sich unseren Artikel zu Hacken, Striegeln, Häufeln durchlesen oder das kurze Video anschauen.