
Im März 2026 erwacht das Grünland bei steigenden Bodentemperaturen aus der Winterruhe, was den optimalen Zeitpunkt für Düngemaßnahmen mit Mineraldünger und Pflegearbeiten wie Schleppen, Striegeln sowie Walzen markiert – das Gras benötigt nun dringend Nährstoffe für den Wachstumsstart. Nach einem frostigen Januar und Februar vor allem im Norden und Osten Deutschlands, mit milderen Bedingungen entlang des Rheins und in Westfalen, haben sonnige Tage mit bis zu 16 °C einen schnellen Aufholprozess eingeleitet; bundesweit sind die Bestände weiter als im Vorjahr.

Regionale Verteilung der Temperatursumme
Der Vegetationsbeginn gilt bei Erreichen der korrigierten Temperatursumme (kT) von 200 °C ab 1. Januar – Januar mit Faktor 0,5, Februar 0,75, März voll – als erreicht, wie das ISIP-Beratungsmodul prognostiziert; rot (unter 170 °C) rät von Düngung ab, gelb (170–200 °C) erlaubt sie bei guter Witterung und Befahrbarkeit, grün (über 200 °C) empfiehlt sofortigen Start. Diese Schwelle ist bereits überschritten in der Pfalz, Rheinhessen, Rheinland, Westfalen (inklusive Münster in NRW), westlichem Sachsen sowie Stationen wie Aachen (297,5 °C am 2.3.), Ahaus (229,4 °C am 7.3.), Essen (292 °C am 3.3.) und Belm (209,1 °C am 10.3.), wo Pflege begonnen wurde. Nicht nur in NRW: In Niedersachsen nähert sich der Wert rasch (z. B. Lingen 171 °C Ende Februar, Zuwachs 7–9 °C/Tag), mit Start ab 10.–12. März in westlichen Regionen, 12.–14. März im Süden und bis 16.–17. März im Nordosten; nasse Flächen erfordern Vorsicht, um die Grasnarbe zu schonen.

Zusätzliche Signale und Nachhaltigkeitstipps
Neben der Temperatursumme deuten weiße Wurzelspitzen, blühende Weidenkätzchen oder Huflattich auf Wachstum hin; Mineraldünger wirkt sofort, im Gegensatz zu früher ausbringbarer Gülle, um Ertragsverluste beim ersten Schnitt zu vermeiden und Umweltverluste zu minimieren. Standortfaktoren wie Bodentyp oder Grundwasserabstand können den tatsächlichen Start verschieben (190–290 °C, z. B. Schleswig-Holstein), daher Boden prüfen; die ISIP-Karte mit Niederschlagsdaten hilft bei der Planung. Ergänzend fordern Experten klimafitte Praktiken wie vielfältige Fruchtfolgen, reduzierte Bearbeitung und Öko-Regelungen 2026 für Prämien, um Klimawandel-Effekte abzufedern.

Breitverteiler-Ausnahme für verdünnte Rindergülle 2026
Seit letztem Jahr ist der Breitverteiler gemäß DüV auf Grünland bundesweit grundsätzlich verboten, und nur streifenförmige, bodennahe Ausbringung wie mit Schleppschuh oder Schleppschlauch ist erlaubt. Ausnahmen nach § 6 Abs. 3 DüV gelten nur in wenigen Fällen und variieren je Bundesland, wobei eine wichtige Regelung die Ausbringung von Rindergülle mit unter 4,6% Trockensubstanz (TS) mittels Breitverteiler auf Grünland erlaubt. Diese Ausnahme basiert auf Untersuchungen der Bayerischen Landesanstalt für Landwirtschaft (LfL), die zeigten, dass wasserverdünnte Rindergülle ähnliche Emissionen wie bodennahe Methoden verursacht, wobei andere Güllearten noch nicht getestet wurden.
In Bayern, Baden-Württemberg, Hessen und Nordrhein-Westfalen bleibt die Regelung 2026 bestehen, mit teils strengeren Auflagen aufgrund von Kontrollverstößen. In Bayern wurde die Allgemeinverfügung geändert: Vor dem ersten Ausbringen muss der geplante Einsatz auf der LfL-Website gemeldet werden, inklusive Angaben zu Wirtschaftsdünger, Verdünnungsstandort und Wassherkunft, ergänzt durch Dokumentation des Verfahrens. Bei kontinuierlicher Verdünnung im Lager ist eine jährliche Probe der homogenisierten Gülle erforderlich, erst nach Analyseergebnis darf ausgebracht werden, alternativ über LfL-Programme; bei Verdünnung im Fass oder Vorgrube eine Probe der unverdünnten Gülle vorab, um Wassermenge zu berechnen, immer mit Nachweis der Wasserherkunft und Berechnungen für Kontrollen. Verdünnte Jauche unter 2% TS bleibt ohne Meldepflicht.
Baden-Württemberg setzt die Regelung per Allgemeinverfügung der Landkreise um, ohne zentrale Erfassung der Nutzer: Betriebe mussten zweimal jährlich TS-Proben einsenden, Mengen aufzeichnen und Wasserherkunft plausibel nachweisen, oft durch Einleitung von Oberflächenwasser in Güllelager erreichbar. Kontrollen prüfen Analysen, Aufzeichnungen, Lagerkapazitäten und Wasserquellen, wie in Fällen mit Strafen für unzureichende Proben dokumentiert.
In Hessen gibt es keine Änderungen oder Überarbeitungen, die Ausnahme bleibt anzeigefrei, ohne Daten zur Nutzung 2025. Nordrhein-Westfalen hat die befristete Regelung für 2026 verlängert, da die Umsetzung zufriedenstellend war: Spätestens 24 Stunden vor Einsatz Anzeige auf der Landwirtschaftskammer-Website, die frühere Saisonerklärung entfällt; letztes Jahr nutzten rund 600 kleinere Betriebe sie, 83 Kontrollen ohne Verstöße, viele mit eigenen Laboranalysen.








