Besonders in der Jugendphase hemmen Unkräuter das Wachstum der Maispflanzen. Für saubere Bestände sorgte bisher das Pflanzenschutzmittel Bromoxynil. Es ist aber nur noch für diese Saison einsetzbar. Welche Alternativen gibt es also, um weiterhin hohe Erträge zu erwirtschaften?
Bromoxynil
Die Europäische Kommission hat entschieden, die Genehmigung für Bromoxynil als Wirkstoff in Pflanzenschutzmitteln nicht zu erneuern. Derzeitiges Zulassungsende ist der 17. März 2021.
Es gilt eine Abverkaufs- und Aufbrauchfrist bis zum 17. September 2021. Nach Ende der Aufbrauchfrist sind eventuelle Reste entsorgungspflichtig.
Andere Wirkstoffe
Aufgrund der zunehmenden Diskussion zum Wasserschutz unterliegen die Wirkstoffe S-Metolachlor und Flufenacet der Beobachtung. Hier bleibt zu hoffen, dass diese beiden wichtigen Stoffe erhalten bleiben.
Neue Wirkstoffe
Eine neue Wirkstoffkombination ist Zingis für Maisbestände. Das Herbizid Zingis besteht aus den Wirkstoffen Tembotrione und Thiencarbazone-methyl sowie dem Safener Isoxadifenethyl.
Die beiden ersten Wirkstoffe haben eine starke Blattwirkung auf aufgelaufene Unkräuter und eine begrenzte Bodenwirkung zur Verhinderung von Neuauflauf nach der Anwendung.
Die Anwendung wird empfohlen, wenn die Unkräuter überwiegend aufgelaufen sind, also circa im 3- bis 6-Blattstadium des Maises. Damit kann die starke Blattwirkung von ZINGIS voll genutzt werden. Zum Spritzzeitpunkt noch nicht aufgelaufene Schadpflanzen werden über die Bodenwirkung erfasst.
Aufgrund dieser Kombination soll es gegen die gängigsten Unkräuter wie Gänsefuß-, Knöterich- und Kamille-Arten sowie die meisten Hirse-Arten wirksam sein. Mit 0,29 l/ha ist Zingis answendbar. Es muss in Tankmischung mit dem vorgeschriebenen Zusatzstoff Mero angewendet werden, mit 2,0 l/ha.
Auf klassischen Hirsestandorten sollte jedoch der Einsatz mit klassischen Bodenherbiziden kombiniert werden. Beispielsweise mit Spectrum Gold, Spectrum Plus, Aspect oder SuccessorT. Allerdings sind noch Erfahrungen zur Verträglichkeit möglicher Kombinationen mit anderen Herbiziden nötig.
Achtung: Es besteht absolutes Anwendungsverbot (gemäß § 12 Abs. 2 Satz 1 und 2 PflSchg) von Pflanzenschutzmitteln auf befestigten Flächen (wie Gehwegen, Auffahrten, Terrassen, Wegen und Plätzen …), auf sonstigen nicht landwirtschaftlich, forstwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzten Flächen (Säume an Wegen, Weiden, Äckern und Wäldern, Gewässerufern) und in und unmittelbar an oberirdischen Gewässern.
Botiga ist ebenso ein neu zugelassenes Maisherbizid. Bei Botiga handelt es sich um eine Fertigformulierung aus den Wirkstoffen Pyridate (300 g/l) und Mesotrione (90 g/l). Mit dieser Kombination lassen sich einjährige zweikeimblättrige Unkräuter und Hühnerhirse erfassen.
Der Einsatztermin liegt in BBCH 12 bis 18 des Maises und BBCH 9 bis 12 des Unkrauts. Die Anwendung erfolgt mit 1,0 l/ha in 200 bis 400 l Wasser/ha. Botiga darf nur einmal pro Kultur und Jahr verwendet werden. Als Splitting allerdings innerhalb von sieben Tagen mit 0,5 l/ha. Positiv hervorzuheben ist der günstige Gewässerabstand im Vergleich zum ebenfalls pyridathaltigen Onyx.
Eine Anwendung von Botiga ist in einer Breite von mindestens 20 m zu angrenzenden Flächen zugelassen (ausgenommen landwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzte Flächen, Straßen, Wege und Plätze) mit mindestens Abdriftminderungsklasse 90 % außer in Gebieten mit ausreichenden Kleinstrukturen.
Bitte beachten Sie alle Hinweise der verschiedenen Hersteller!