Pflanzenschutz im Mais: Was ist für 2024 noch erlaubt? Welche Pflanzenschutzmittel sind in den roten Gebieten nicht erlaubt? Welche Maisbeizen sind noch auf dem Markt?
Pflanzenschutzmittel im Mais
Die Verwendung von Dual Gold und Gardo Gold als Pflanzenschutzmittel im Mais wird im Jahr 2024 letztmalig gestattet sein. Die EU-Kommission hat im Oktober 2023 beschlossen, die Zulassung des Wirkstoffs S-Metolachlor nicht zu verlängern. Daher müssen alle erworbenen Produkte bis zum 23. Juli 2024 aufgebraucht werden.
Für Dual Gold, Gardo Gold sowie Zintan Gold, Elumis Gold oder die TBA-freien Herbizide Callisto P Dual und Elumis P Dual gibt es eine neue Auflage, die als NG300 bekannt ist und für Wasserschutzgebiete gilt. Demnach ist der Einsatz dieser Mittel in Wasserschutz- und Heilquellenschutzgebieten untersagt.
Maisbeizen 2024
Notfallgenehmigung für Korit 420 FS zur Beizung von Mais-Saatgut für Sortenversuche und Saatgutproduktion
Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) hat für Korit 420 FS (Wirkstoff: Ziram) eine Zulassung zur Saatgutbehandlung gegen Fasan, Rabenkrähe und Taube bei Mais-Saatgut für Sortenversuche und Saatgutproduktion vom 15. Januar 2024 bis zum 13. Mai 2024 erteilt.
Das Saatgut kann einmalig mit 87,5 ml pro Saatguteinheit behandelt werden. Der maximal zulässige Mittelaufwand beträgt 75 ml pro Hektar. Dies entspricht höchstens 2 Saatgut-Einheiten, je 50.000 Korn, pro Hektar. Für Sortenversuche kann diese Aussaatstärke leicht überschritten werden.
Bitte beachten Sie: Die Aussaat des behandelten Saatguts ist in Wasserschutzgebieten, Heilquellenschutzgebieten und anderen Gebieten, die von den zuständigen Behörden zum Schutz des Grundwassers festgelegt wurden, untersagt. Auf derselben Fläche darf in den folgenden zwei Kalenderjahren kein mit den Wirkstoffen Thiram oder Ziram behandeltes Saatgut ausgebracht werden.
Das Mittel ist giftig für Kleinsäuger. Daher ist darauf zu achten, dass kein Saatgut offen liegen bleibt. Schalten Sie die Dosiereinrichtung rechtzeitig vor dem Ausheben der Schare aus, um Nachrieseln zu vermeiden.
Die Ausbringung des behandelten Saatguts ist bei Windgeschwindigkeiten von mehr als 5 m/s in 2 m Höhe nicht gestattet.
Das behandelte Saatgut einschließlich der enthaltenen oder während des Sävorgangs entstehenden Stäube muss vollständig in den Boden eingebracht werden.
Die Aussaat von behandeltem Saatgut ist nur mit einem pneumatischen Gerät gestattet, das in der „Liste der abdriftmindernden Sägeräte“ des Julius-Kühn-Instituts aufgeführt ist (einsehbar auf der Website des Julius-Kühn-Instituts).
Hinweis: Es ist möglich, Mais-Saatgut, das im EU-Ausland mit Korit 420 FS gebeizt wurde, unabhängig von dieser Notfallzulassung in Deutschland zu beziehen und auszusäen.
Ebenso zugelassen sind Fungizid Redigo M und Force 20 CS gegen Drahtwurm.