
Das neue Jahr bringt für die Landwirtschaft viele Änderungen, Abgabefristen und neue Regelungen mit sich. Besonders im Januar 2026 sind Landwirte gefordert, rechtzeitig alle wichtigen Fristen einzuhalten und sich über neue rechtliche Vorgaben zu informieren.
Neben steuerlichen Themen stehen auch Meldepflichten in der Tierhaltung, die Düngeverordnung und zahlreiche Änderungen beim Pflanzenschutz im Fokus. Gleichzeitig eröffnet die EU mit dem „Omnibus III“-Paket neue Perspektiven: weniger Bürokratie, mehr Flexibilität und zusätzliche finanzielle Unterstützung für Betriebe.

Das Wichtigste im Januar 2026
Im Januar 2026 stehen für viele Betriebe vor allem Fristen und Rechtsänderungen im Vordergrund, die den Büroalltag bestimmen.​
Für die Steuer gilt: Land- und Forstwirte ohne steuerliche Beratung müssen ihre Steuererklärung 2024 bis spätestens 2. Februar 2026 abgeben, während Betriebe mit Steuerberater Zeit bis zum 30. September 2026 haben.
Steuerbescheide werden überwiegend digital zugestellt, und insbesondere 13a-Betriebe müssen auf neue Formulare umstellen, da bei falscher oder fehlender Nutzung eine Schätzung der Steuer droht. Zudem wird zum 15. Januar ein großer Teil des Beitrags zur landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaft als Vorschuss fällig, sofern keine Aufteilung per Einzugsermächtigung vereinbart wurde.​
Bei der Tierhaltung sind zum Jahresbeginn mehrere Meldepflichten gebündelt: Bis zum 14. Januar müssen Bestandsveränderungen und der Antibiotikaverbrauch für Nutztiere elektronisch übermittelt werden, inklusive Nullmeldung, falls keine Antibiotika eingesetzt wurden.
Rund um den 1. Januar ist außerdem der Tierbestand an die Tierseuchenkasse zu melden, wobei die genauen Fristen je nach Bundesland abweichen. Für teilnehmende Betriebe der Initiative Tierwohl ist zusätzlich die fristgerechte Quartalsmeldung der Tierbewegungen bis 10. Januar verpflichtend.​
Beim Thema Düngung bleibt die Düngeverordnung im Januar prägend: Die Sperrfristen für stickstoff- und phosphathaltige Dünger laufen in vielen Regionen noch bis zum 31. Januar, sodass erste Gaben in der Regel erst im Februar möglich sind, wenn die Flächen weder wassergesättigt, gefroren noch schneebedeckt sind.
In einzelnen Bundesländern enden Sperrfristen für bestimmte Dünger wie Festmist oder Kompost bereits ab dem 16. Januar, während in belasteten Gebieten teilweise zusätzliche Einschränkungen fortbestehen.
Parallel starten zum 1. Januar Stilllegungs- und Verzichtszeiträume verschiedener Öko-Regelungen, bei denen etwa Bracheflächen aktiv begrünt werden dürfen und auf geförderten Flächen kein chemisch-synthetischer Pflanzenschutz mehr eingesetzt werden darf.

Zulassung Pflanzenschutzmittel – Diese Mittel fallen 2026 weg
Ab 2026 verlieren zahlreiche Pflanzenschutzmittel in Deutschland ihre Zulassung und dürfen damit nicht mehr eingesetzt werden. Betroffen sind insbesondere Herbizide, Insektizide und einige Beizmittel, die bislang vor allem in Kartoffeln, Getreide und Raps eine zentrale Rolle im Pflanzenschutz spielten. Grundsätzlich sind Zulassungen für Pflanzenschutzmittel zeitlich befristet. Sie können vom Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) verlängert, erneuert oder widerrufen werden. Wird ein Wirkstoff auf EU-Ebene nicht erneut genehmigt, erlischt automatisch auch die Zulassung der entsprechenden Präparate.
Bei den Herbiziden trifft das 2026 vor allem Mittel auf Basis des Wirkstoffs Metribuzin, der seine Genehmigung verliert. Damit verschwinden bewährte Kartoffelherbizide wie Arcade, Artist, Buzzin, Citation, Mesh, Mikoshi, Mistral, Profi Metribuzin und Sencor Liquid vom Markt. Ebenfalls betroffen ist das Kartoffelherbizid Metric. Auch der Wirkstoff Tritosulfuron erhält keine EU-Neuzulassung mehr, sodass das Getreideherbizid Biathlon 40 künftig nicht mehr eingesetzt werden darf. Hinzu kommen mehrere Raps- und Getreideherbizide, deren Zulassung widerrufen wurde, darunter Circuit SynTec, Colzor SynTec, Tribeca SynTec, DFF+FFA+MRB SC406, Liberator Pro, Merkur und Taktic.
Im Bereich der Insektizide verlieren 2026 vor allem Schneckenkornpräparate ihre Zulassung, darunter Arinex, Glanzit Schneckenkorn, Glanzit Schneckenkorn-Duplex High Quality, Glanzit Schnecken-Stopp und Schneckenkorn M6. Diese verlieren ihre Genehmigung durch regulären Zeitablauf.
DarĂĽber hinaus wurden auch die Zulassungen wichtiger Insektizide wie Nexide, Xerxes und Cooper widerrufen. Diese Mittel, die bislang etwa in Getreide und Raps Anwendung fanden, dĂĽrfen somit ab 2026 ebenfalls nicht mehr verwendet werden.
Auch Beizmittel sind betroffen: Der Wirkstoff Dimethomorph erhielt auf EU-Ebene keine erneute Genehmigung. Dadurch verlieren Produkte wie die Rapsbeize DMM sowie das Kartoffelfungizid Presidium ihre Zulassung.
Landwirte sind nun gefordert, ihre Pflanzenschutzmittelbestände zu prüfen und rechtzeitig Alternativen zu planen. Nur so lassen sich spätere Lagerverbote oder Anwendungsfehler vermeiden. Daher empfehlen Landwirtschaftskammern und Beratungseinrichtungen, schon jetzt zu prüfen, welche Mittel weiterhin zugelassen sind und welche Ersatzprodukte künftig infrage kommen.

EU baut BĂĽrokratie ab: Mehr Spielraum und UnterstĂĽtzung fĂĽr Landwirte ab 2026
Die EU hat sich im sogenannten „Omnibus III“-Paket auf eine deutliche Vereinfachung der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) geeinigt. Ziel ist es, Landwirte zu entlasten, Bürokratie abzubauen und mehr nationale Flexibilität zu schaffen.
Ab 2026 behalten Flächen, die zu Jahresbeginn als Ackerland gelten, diesen Status dauerhaft – auch wenn sie über Jahre hinweg als Weide oder Kleegras genutzt werden. Damit entfällt die Pflicht zum regelmäßigen Pflügen, die bisher allein aus bürokratischen Gründen nötig war. In phytosanitären Notfällen soll eine Bodenbearbeitung künftig erlaubt sein, um Schädlinge oder Krankheiten zu bekämpfen.
Umstellungsbetriebe im Ökolandbau werden zertifizierten Biobetrieben gleichgestellt, was gleiche Anforderungen und weniger Kontrollen bedeutet. Grundsätzlich bleibt es bei nur einer jährlichen Kontrolle – kleinere und mittlere Ackerbaubetriebe mit 10 bis 30 Hektar sind zudem von Fruchtwechsel-Kontrollen nach GLÖZ 7 befreit.
Finanziell profitieren Betriebe durch höhere Unterstützung: Kleine Betriebe können künftig bis zu 3.000 Euro jährlich erhalten, Entwicklungsvorhaben werden mit bis zu 75.000 Euro gefördert. Die Mitgliedstaaten dürfen außerdem Krisenzahlungen an aktive Landwirte leisten, die von Naturkatastrophen oder Extremwetter betroffen sind.
Laut EU-Kommission könnten die Maßnahmen Einsparungen von bis zu 1,6 Milliarden Euro jährlich für Landwirte sowie über 200 Millionen Euro für Verwaltungen bringen. Nach der formellen Bestätigung durch Rat und Parlament sollen die Regelungen 2026 in Kraft treten.







